Schweizerische Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin
Société Suisse d'Ultrasons en Médecine
Società Svizzera di Ultrasonologia in Medicina

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Rechtliches

 

Verrechnen von Ultraschall- Leistungen

 

Es ist in letzter Zeit öfters vorgekommen, dass Krankenkassen Rechnungen (mit Kopie an den Patienten) zurückgewiesen haben mit der Begründung, es fehle die Dignität, bestimmte Ultraschall- Tarifpositionen zu verrechnen.

Zwischen FMH und Versicherern (Santé Suisse) bestehen folgende Vereinbarungen:

Das eingangs beschriebene Vorgehen der Kassen ist falsch und für den Arzt rufschädigend. Solche Beanstandungen sollen zurückgewiesen werden – mit Hinweis auf das korrekte Procedere (Instanz ist die PaKoDig).

Die SGUM ist nicht berechtigt und noch viel weniger willens, Auskunft über Ärzte, ihren FA und dessen Module zu erteilen.

 

Es versteht sich von selbst, dass ein sonographierender Arzt nur Leistungen verrechnet, die er gemäss Tarmed kraft seiner FA- Module resp. seiner Dignitätsliste (myFMH) in Rechnung stellen darf.

Mit dem Erwerb des Fortbildungsdiploms entfällt die Pflicht, für jede Position des Besitzstandes einzeln eine Fortbildung nachweisen zu müssen (Link).

 

 

25 November, 2011

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